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BSB - Beton Sachverständige Bayern® GmbH
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Betonschäden - Betonundichtigkeiten - Betoninstandhaltung - Betonschäden - Betonundichtigkeiten- Betoninstandhaltung - Betonschäden - Betonundichtigkeiten - Betoninstandhaltung
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Sachverständige für Betonschäden und Betoninstandhaltung
Zertifizierte Sachverständige für Betonschäden und Betoninstandhaltung der Zertifizierung Bau GmbH
Anerkannte Ausbildung der Ingenieurkammer- Bau NRW (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
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Sachkundige Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen
Beurkundet durch den Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer des Deutschen Instituts für Prüfung und Überwachung (DPÜ e.V.)
Kenntnisnachweis entsprechend Technischer Regel Instandhaltung von Betonbauwerken der Landesbauordnung Bayern
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Ausbildungssituation
Durch die "Technische Regel Instandhaltung von Beton-
bauwerken" (TR Instandhaltung) vom "Deutschen Institut
für Bautechnik (DIBt) ist eindeutig geregelt, wer
sachkundiger Planer für Betoninstandhaltung ist:
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wer bei den vom "Deutschen Ausschuss für Stahlbeton"
(DAfStb) zugelassenen Baubildungszentren seine
Zusatzausbildung "sachkundiger Planer für Betoninstand-
haltung" besucht hat und seine Prüfung vor dem
"Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung" (DPÜ)
erfolgreich abgelegt hat.
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Wenn Sie den Zustand von Bestandsbeton feststellen lassen möchten oder eine Betoninstandhaltung planen lassen möchten, dann sollten Sie darauf achten, dass diese Qualifikation vorhanden ist. Nur diese Experten sind auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik geschult und können sie praxisgerecht anwenden.


In der Betoninstandhaltung war das nicht immer so. Lange Jahre haben allgemein ausgebildete Bauingenieure oder Architekten, deren Ausbildung nahezu ausschließlich auf den Neubau ausgerichtet ist, die Aufgaben der Betoninstandhaltung mitüber-nommen. Was auf den ersten Blick eindeutig und einleuchtend erscheint, hat sich in der Praxis als untauglich erwiesen. Beton unterliegt verschiedensten Alter- ungsmechanismen. Nicht alle dieser Alterungsmechanismen sind problematisch. Je nach Nutzung kann es sein, dass einige der im Beton ablaufenden Alterungsvor- gänge geduldet werden können und nicht zu Schäden führen.
Seit Jahren weist der DAfStb immer wieder in den verschiedensten Stellungnahmen und Positionspapieren auf Situationen hin, bei denen die vorhandenen Erkenntnisse nicht in der Praxis angewendet werden.
Verschiedenste Initiativen bieten entsprechende Aus- und Fortbildungen an, aber die Situation ist nicht mit anderen Baubranchen zu vergleichen. Da Bestandsbeton vor einer Instandhaltungsmaßnahme auf den vorhandenen Ist- Zustand überprüft werden muss, ist es notwendig, dass ein Experte für Bestandsbeton die Nutzungsanforderung betrachtet und den vorhandenen Beton sachkundig bewertet. Erst dann kann festgelegt werden, wie der Soll- Zustand des Betons sein sollte und daraus resultieren dann die auszuführenden Maßnahmen. Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) war über Jahre der bedeutendste Herausgeber von anerkannten Regelwerken in Deutschland in Bezug auf Bestandsbeton und dessen Erhaltung. Und nachdem all die Jahre erkannt werden musste, dass diese Regelwerke von der Bezeichnung her zwar von vielen Planern her erwähnt werden, aber die Einhaltung der Vorgaben im Bereich der privaten Bauherren eher selten ist, hat der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton das Berufsbild des "sachkundigen Planers für Betoninstandhaltung" geschaffen. Nun hat der Immobilieneigentümer die Möglichkeit einen wirklichen Experten für die Beurteilung seines Stahlbetonbauteiles und dessen Instandhaltung zu erkennen. Und mit der bauaufsichtlichen Einführung der Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauwerken ist es geltendes Baurecht.
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Die allgemeine Ausbildung eines Bauingenieurs oder eines Architekten bezieht sich fast ausschließlich auf den Neubau. Wenn hier keine gesonderten Fortbildungsmaßnahmen besucht werden, ist davon auszugehen, dass bei der Instandhaltung so vorgegangen wird wie im Neubau. Und die Praxis zeigte leider, dass es genau so war. Jegliche Alterung des Betons wurde als negativ aufgenommen und auch wenn die Zustandsänderung des Bestandsbetons für die Gebrauchstauglichkeit im vorliegenden Fall keine Auswirkungen hat, wurde oft funktionstüchtiger Beton als notwendiges Rückbaumaterial deklariert. Dies verursachte enorme Kosten, denn die Regelwerke für eine Instandhaltung machen andere Vorgaben wie die Regelwerke für den Neubau. Immer wieder werden uns Planungen und Gutachten für Betonschäden vorgelegt und für unseren Teil müssen wir sagen, dass 9 von 10 dieser Gutachten nicht die korrekten Werte oder Vorgehensweisen für eine Instandsetzung wiedergeben. Bei kaum einem der uns vorgelegten Gutachten über den Ist- Zustand eines Betonbauteils, wurden Bauteilöffnungen vorgenommen. Das bedeutet, dass in nahezu allen uns vorlegten Gutachten gar nicht die Möglichkeit bestand den tatsächlichen Ist- Zustand festzustellen, sondern sämtliche Aussagen und Bearbeitungsempfehlungen basieren nur auf Messungen und der Bezug dieser Messungen zum tatsächlichen Zustand des gemessenen Bauteils wurde nie hergestellt.
Noch ungeregelter wurde es im Bereich der handwerklichen Ausführung. In der Praxis wurden Betoninstandsetzungen sehr oft vom Gewerbebereich „Bautenschutz“ ausgeführt. Eine handwerkliche Ausbildung wie in anderen Handwerksbereichen ist hier nicht notwendig. Es liegt also beim einzelnen Unternehmer sich so fortzubilden, dass er seine Arbeitsausführung auf dem Fundament einer guten, fachlich gegründeten Aus- und Fortbildung vornimmt.
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Wie will ein Laie in der Betoninstandhaltung erkennen, wer über das erforderliche Spezialwissen verfügt? Es gibt sehr viele, gut ausgebildete Fachleute im Bereich Betonneubau, aber deren Wissen ist für die Instandhaltung nur ein gutes Fundament. Weiterbildung und praktische Erfahrung in der Instandhaltung sind durch nichts zu ersetzen.
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Auch in diesen Bereichen hat die "TR Instandhaltung" mit der Vorgabe der "qualifizierten Führungskraft" einen neuen Qualitätsstandard herbeigeführt.
Wir bringen Sie gerne mit echten Experten in Verbindung. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen gerne.
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Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
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Deutsches Institut
für Normung (DIN)
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Deutscher Ausschuss
für Stahlbeton
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Bundesanstalt für
Straßenwesen
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Bundesanstalt für
Wasserbau